Energieberatung für Wohngebäude

Die Energieberatung für Wohngebäude wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) gefördert. „Die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) trägt zur Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung bei, insbesondere bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Eine qualifizierte Energieberatung für Wohngebäude soll Immobilienbesitzern einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern können.(Bafa)

Wie funktioniert das?

  1. Fördermittelantrag durch den Energieberater (unverbindlich)
  2. Vertrag mit dem Energieberater
  3. Übergabe von vorhandenen Unterlagen (Baupläne, Lieferscheine, Rechnungen etc.)
  4. Vor-Ort-Termin zur Bestandsaufnahme der Immobilie
  5. Erstellung eines Gebäudemodells, Bewertung des energetischen Zustandes des Gebäudes und Ausarbeitung von Varianten für die Sanierung
  6. Beratungsgespräch zum aktuellen Energieverbrauch, möglichen Schritten zur Verbesserung der Energieeffizienz und Förderungsmöglichkeiten
  7. Ausarbeitung des individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) nach den Vorgaben des Bafa
  8. Übergabe des iSFP mit abschließender Erläuterung

Ihre Vorteile

  1. „Zuschuss in Höhe von 50 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 850 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.“ (Bafa)
  2. Sie erfahren, welche Einsparmöglichkeiten Sie zum Senken der Energiekosten haben und welche sich davon am sinnvollsten umsetzen lassen. Sie erfahren in welcher Reihenfolge einzelne Maßnahmen durchgeführt werden sollten, damit auch der erwartete Einspareffekt entsteht und keine Bauschäden fabriziert werden.
  3. Das Einsparungspotential jeder Maßnahme wird berechnet, der finanzielle Aufwand und eventuelle Förderungen dagegen gerechnet. So wird deutlich, welche Maßnahmen sich in einem angemessenen Zeitraum amortisieren und welche nicht.
  4. Mit dem iSFP sichern Sie sich 5% extra Förderung (bei Einzelmaßnahmen – BEG EM), wenn die im Sanierungsfahrplan genannten Maßnahmen ganz oder teilweise umgesetzt werden.